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   VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17   

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VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17 (https://dejure.org/2021,55890)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.11.2021 - 22 A 1/17 (https://dejure.org/2021,55890)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. November 2021 - 22 A 1/17 (https://dejure.org/2021,55890)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17
    Da er diese Dienstpflichtverletzungen kausal und logisch in die mit seinem Amt als Bahnhauptsekretär verbundene dienstliche Tätigkeit als Kassenbeschäftigter eingebunden hat, handelt es sich um ein schwerwiegendes einheitliches innerdienstliches Dienstvergehen i.S.v. § 77 BDG im Kernbereich seiner Aufgaben (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 16.10 -, Rn. 19; BVerwG, Urt. v. 18.06.2015 - 2 C 9/14 -, Rn. 10, jeweils juris).

    Davon ausgehend kommt es darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 16.10 -, Rn. 29, juris).

    Das Offenbaren der Tat stellt einen gewichtigen Milderungsgrund dar, wenn es vor ihrer Aufdeckung erfolgte, weil es eine "Umkehr" des Beamten aus freien Stücken dokumentiert und Anknüpfungspunkt für die Erwartung sein kann, die verursachte Ansehensschädigung könne wettgemacht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 16.10 -, Rn. 36 f., juris).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17
    Die Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 13, juris).

    Bildet die Höchstmaßnahme den Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung für das dem Beklagten zur Last gelegte Dienstvergehen, kommt es für die Bestimmung der im konkreten Einzelfall zu verhängenden Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild des Beklagten und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung nach § 13 Abs. 1 S. 2 und 3, Abs. 2 S. 1 BDG derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere indizierte Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 17 m.w.N., juris).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 20.12.2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 21, jeweils juris).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17
    Der Kernbereich umfasst den Pflichtenkreis des Beamten, der im Mittelpunkt seines Dienstpostens als Amt im konkret-funktionellen Sinne steht (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12/04 -, Rn. 27, juris).

    Diese Anforderungen sind für jeden Beamten leicht einsichtig (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12/04 -, Rn. 27; BVerwG, Urt. v. 29.10.2013 - 1 D 1.12 -, Rn. 49, jeweils juris).

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17
    Er erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder ob es etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 6, juris).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 20.12.2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 21, jeweils juris).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17
    Begeht ein Beamter innerdienstlich und unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, so reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, Rn. 19 f., juris).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17
    Die Dauer des Straf- und Disziplinarverfahrens bietet keine Handhabe, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen, wenn diese Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.2013 - 2 C 3.12 -, Rn. 53 m.w.N., juris).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17
    Dieses Bemessungskriterium erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten insbesondere im Hinblick auf seinen allgemeinen Status und seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Rn. 15, juris).
  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17
    Diese Anforderungen sind für jeden Beamten leicht einsichtig (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12/04 -, Rn. 27; BVerwG, Urt. v. 29.10.2013 - 1 D 1.12 -, Rn. 49, jeweils juris).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17
    Wer sich an diese Grundsätze nicht hält, gefährdet schon allein dadurch die Vermögensinteressen seines Dienstherrn (BVerwG, Urt. v. 25.08.2009 - 1 D 1/08 -, Rn. 67 f. m.w.N., juris).
  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

    Auszug aus VG Schleswig, 30.11.2021 - 22 A 1/17
    Die langjährige Erfüllung dieser Verpflichtung kann nicht dazu führen, dass die Anforderungen an das innerdienstliche Verhalten abgesenkt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.2013 - 2 B 63.12 -, Rn. 13, juris).
  • BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05

    Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt

  • BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02

    Alkoholabhängiger Postobersekretär; Briefberaubungen (15 Fälle in etwa 10

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

  • BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 59.10

    Disziplinarrecht; Anforderung an Klageschrift (hier: § 52 Abs. 2 Satz 1 DG NW

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